Wenn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung droht:

Vertrauen Sie den Spezialisten für Steuerstrafrecht

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Sachkenntnis und Erfahrung

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert bei Fragen rund um

  • Steuerhinterziehung und -verkürzung sowie Zollvergehen
  • strafbefreiende Selbstanzeigen
  • Verhandlung/Einigung mit den Finanzbehörden (tatsächliche Verständigung)
  • Vertretung bei Steuerfahndung
  • Bilanz-, Insolvenz- und Wirtschaftsdelikte
  • Steuerbetrug, z.B. durch nicht deklarierte Einnahmen oder Manipulation der Buchhaltung
  • steuer- und strafrechtliche Festsetzungs- und Verfolgungsverjährung
  • Vertretung wegen aufgedeckter Scheinselbständigkeit

und allen anderen Sachverhalten im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitsrecht.

Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Wenn Expertise sowohl im Straf- und im Steuerrecht gefragt ist ...

... sollten Sie auch zu einem Fachmann gehen, der beide Themenfelder beherrscht. In den letzten Jahren sind die Strafen selbst für Steuerhinterziehung in geringfügigem Umfang erheblich angehoben worden. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist dabei noch immer das zentrale Instrument zur Straffreiheit - sie ist aber kein Selbstläufer. Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig beraten, denn unvollständige oder zum falschen Zeitpunkt abgegebene Erklärungen können zum Eigentor werden.

Wenn die Steuerprüfung frühmorgens anklopft gilt ebenfalls: Vermeiden Sie unbedachte Äußerungen. Tun und sagen Sie am besten nichts ohne anwaltlichen Beistand!

Auch bei anderen steuerstrafrechtlichen Vorwürfen ist möglichst geräuscharmes Handeln auf Augenhöhe mit den Finanzbehörden erforderlich. Bei uns bekommen Sie daher immer umgehend einen Termin. Im Erstgespräch erläutern wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. Wenn es zum Strafverfahren kommt, vertreten wir Sie sowohl vor dem Finanzamt (Buß- und Strafsachenstelle) als auch vor allen Gerichten - bis hin zum Bundesgerichtshof.

Beste Beratung durch Fachanwalt

Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. hat langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und Fachanwalt für Steuerrecht in München.
Er ist darüber hinaus zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. ist ebenfalls Fachanwalt für Steuerrecht. Gemeinsam haben sie mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Steuerstrafverfahren erfolgreich begleitet.

Durch die enge Kooperation mit Steuerberater Florian Jugl bietet er Ihnen eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch hochqualifizierten Fachanwalt und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht
  • Facherkenntnis und langjährige Erfahrung im Steuerstrafrecht
  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung vor den Finanzämtern und allen Straf- und Finanzgerichten
  • Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
  • Jederzeit kurzfristige Termine möglich – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und am Wochenende
  • 24h-Notruf: 0170 - 44 11 444
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

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