Bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz:

Vertrauen Sie dem erfahrenen Strafverteidiger für Drogenstrafrecht

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Sachkenntnis und Erfahrung

Ihnen wird ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, z.B. wegen Besitz, Herstellung oder Handel von Drogen wie Marihuana (THC), Kokain, Heroin oder Amphetaminen? Diese Sachverhalte werden vom Gesetz als schwere Straftaten angesehen und es droht Ihnen eine hohe Freiheits- oder zumindest Geldstrafe. Daher sollten Sie umgehend einen im Betäubungsmittelstrafrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis

  • Freispruch
  • Einstellung des Verfahrens oder Absehen von Strafe
  • Strafaussetzung zur Bewährung
  • Therapiemöglichkeit statt Freiheitsstrafe
  • Geringere Strafe wegen verminderter Schuldfähigkeit

An Ihrer Seite – schnell und erfolgreich

Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Vorladung, einer Verhaftung oder Anklage durch die Staatsanwaltschaft sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben. Rufen Sie mich sofort an! Je früher ich für Sie tätig werden kann, desto mehr kann ich für Sie erreichen!

Ich nehme umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte und erläutere Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist.

So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Sollten Sie sich einem Strafverfahren ausgesetzt sehen, erkläre ich Ihnen dessen Ablauf und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie.

Beste Beratung durch kompetenten Rechtsanwalt

Benedikt Perlet, LL.M. hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Regensburg.
Er hat mit hohem persönlichem Engagement schon in zahlreichen Drogenstrafverfahren einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erreichen können.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung und gerichtliche Verteidigung durch spezialisierten Rechtsanwalt
  • Facherkenntnis und langjährige Erfahrung im Drogenstrafrecht
  • Bundesweite Vertretung
  • Schnelle Terminvergabe
  • 24h-Notruf bei Festnahme oder Durchsuchung: ☎ 0151 - 50 446 111
Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich.
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Ihre Ansprechpartner

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

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