Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht bestimmt die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Es ist maßgeblich für die Frage, ob ein Projekt genehmigt und rechtssicher umgesetzt werden kann. Zugleich prägt es die wirtschaftlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen einer Projektentwicklung in erheblichem Umfang.
Wir beraten Unternehmen, Investoren, Projektentwickler, Grundstückseigentümer und private Bauherren in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Unsere Beratung beginnt regelmäßig in einer frühen Projektphase und reicht bis zur Vertretung gegenüber Behörden und vor den Verwaltungsgerichten.
Unsere Leistungen
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei
- der planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben,
- der Prüfung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und sonstigen städtebaulichen Vorgaben,
- Bauvoranfragen und Baugenehmigungsverfahren,
- der Kommunikation mit Bauaufsichtsbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen,
- der Abwehr oder Durchsetzung bauordnungsrechtlicher Maßnahmen,
- Nachbareinwendungen und öffentlich-rechtlich geprägten Nachbarkonflikten,
- verwaltungsgerichtlichen Verfahren,
- der rechtlichen Begleitung anspruchsvoller Projektentwicklungen.
Frühzeitige Beratung schafft Planungssicherheit
Fragen des öffentlichen Baurechts stellen sich häufig bereits lange vor Einreichung eines Bauantrags. Die planungsrechtliche Einordnung eines Grundstücks, Festsetzungen eines Bebauungsplans, Anforderungen des Bauordnungsrechts oder Fragen der Erschließung können für die Realisierbarkeit eines Vorhabens von entscheidender Bedeutung sein.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft belastbare Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen und hilft, Risiken im weiteren Verfahren zu reduzieren.
Klarheit in der Auseinandersetzung mit Behörden und Dritten
Wird eine Genehmigung versagt, mit belastenden Nebenbestimmungen versehen oder drohen bauaufsichtliche Maßnahmen, vertreten wir Ihre Interessen mit der gebotenen Präzision und Durchsetzungskraft. Ebenso unterstützen wir bei der Abwehr rechtswidriger Beeinträchtigungen durch Drittvorhaben.
Unsere Beratung ist rechtlich fundiert, wirtschaftlich ausgerichtet und auf eine effiziente Lösung komplexer baurechtlicher Fragestellungen gerichtet.
Wir beraten Sie im öffentlichen Baurecht umfassend und verlässlich.
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