Steuerrecht

Unser Steuerrecht ist eine komplexe Angelegenheit, bei der man sich leicht im Sammelsurium der Vorschriften verliert. In diesem Irrgarten der Regularien haben wir vielfältige Wegweiser im Angebot, mit denen jeder Fall die richtige Richtung einschlägt. Sei es eine Betriebsprüfung, ein Einspruchsverfahren oder ein Prozess vor dem Finanzgericht: Wir behalten für Sie den Überblick und vertreten Ihre Interessen konsequent. So können Sie den Finanzbehörden auf Augenhöhe begegnen und Ihren Standpunkt nachdrücklich absichern. Auch im Vorfeld prüfen wir gerne Ihre individuelle Position und sprechen sinnvolle Empfehlungen aus, die Sie rechtssicher und unter Abwägung aller Faktoren zum Ziel führen. Dabei entwickeln wir sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen eine maßgeschneiderte Strategie. Am Ende zählt, dass Sie nichts unnötig aufgeben, was Ihnen auch rechtlich zusteht.

Themengebiete

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für Gesell­schaften

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Außen­prüfung

Steuerstreit

Weiterführende Informationen zum Rechtsgebiet

Durch kluge Gestaltung Steuern sparen
Einspruch beim Finanzamt
Prozessführung vor dem Finanzgericht
Das Finanzamt prüft?
Außenprüfung (Betriebsprüfung)
Umsatzsteuer-Nachschau
Lohnsteuer-Nachschau
Kassen-Nachschau

Privat wie geschäftlich: steuerliche Gestaltung und Struktur

  • Steuerrecht ist komplex – und die Regeln ändern sich laufend. Ob im Privatleben oder im Unternehmen: Ein erheblicher Teil der steuerlichen Belastung hängt an wenigen Grundentscheidungen, etwa an der Rechtsform, an der Struktur von Vermögen oder an der Ausgestaltung von Verträgen. Wer hier frühzeitig sauber plant, schafft verlässliche Grundlagen und reduziert spätere Risiken im Verfahren.Wir beraten Sie im Steuerrecht so, dass die Folgen Ihrer Optionen nachvollziehbar werden: verständlich erklärt, mit Blick auf die Praxis – und immer innerhalb der rechtlichen Grenzen. Dabei arbeiten wir auf Wunsch eng mit Ihrer Steuerberatung zusammen, damit Gestaltung, Deklaration und Dokumentation zusammenpassen.
    • Die Rechtsform beeinflusst nicht nur die Steuerbelastung, sondern auch Themen wie Haftung, Finanzierung, Beteiligungen, Nachfolge und Entscheidungswege. Wir zeigen die steuerlichen Auswirkungen der Alternativen auf und berücksichtigen dabei auch die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen.
    • Bei Vermögen geht es oft um klare Zuordnung, Nachweisbarkeit und um Gestaltungen, die langfristig tragfähig sind. Je nach Ausgangslage können etwa Übertragungen innerhalb der Familie, die Bündelung von Vermögenswerten oder die Einbindung einer Immobilie in eine Gesellschaft in Betracht kommen. Entscheidend ist, dass die gewählte Struktur zu Ihren Zielen passt, rechtssicher umsetzbar ist und sich auch später noch erklären lässt.
    • Schenkungen und Erbschaften, die Errichtung einer Stiftung, vorweggenommene Nachfolge oder güterrechtliche Regelungen sind selten „nur steuerlich“. Wir betrachten daher auch die zivilrechtlichen Folgen, die Dokumentation und typische Konfliktpunkte – gerade dort, wo Entscheidungen später überprüfbar bleiben müssen.
    Solche Richtungsentscheidungen sind nur dann sinnvoll, wenn die steuerlichen Auswirkungen insgesamt überblickt und verständlich vermittelt werden – einschließlich Nebenfolgen und Risiken. Und: Eine Gestaltung muss nicht nur heute passen. Wir prüfen auf Wunsch, ob bestehende Strukturen noch zur aktuellen Situation, zur Rechtsprechung und zu Ihren Zielen passen und wo Anpassungen sinnvoll sind.
    Die Weichen müssen auch richtig gestellt bleiben: Passen Ihre Steuergestaltungen noch zur aktuellen Situation?

Einspruch beim Finanzamt: Die Qualität der Begründung entscheidet

Das Steuerrecht bietet wirksame Möglichkeiten, gegen fehlerhafte oder zweifelhafte Bescheide vorzugehen. Der Einspruch ist dabei häufig der erste Schritt, um Fehler zu korrigieren, Sachverhalte zu klären oder eine abweichende rechtliche Bewertung durchzusetzen. Entscheidend ist, dass Fristen und Formalien eingehalten werden und die Begründung trägt.

Die Einspruchsfrist beträgt bei Steuerbescheiden grundsätzlich einen Monat. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst fristwahrend Einspruch einzulegen und die Begründung anschließend strukturiert nachzureichen – insbesondere wenn Unterlagen noch beschafft oder Sachverhalte geordnet aufgearbeitet werden müssen.

Im Einspruchsverfahren wird die Entscheidung des Finanzamts nochmals überprüft, häufig durch eine andere Stelle als die Erstbearbeitung. Das eröffnet Spielräume, setzt aber voraus, dass der Sachverhalt vollständig und nachvollziehbar dargestellt ist. Pauschale Einwände helfen selten; eine klare Argumentation mit Tatsachen, Belegen und einer sauberen rechtlichen Einordnung dagegen oft.

Ein Einspruch kann z. B. Ergebnisse aus einer Betriebsprüfung abmildern, eine versagte Steuerbefreiung doch noch durchsetzen oder eine Schätzung überprüfen lassen. Wichtig ist außerdem die Vollstreckungsseite: Ein Einspruch allein stoppt die Vollziehung nicht. Wenn eine Zahlung oder Vollstreckung unzumutbar ist oder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, ist – je nach Lage – zusätzlich an einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu denken.

Der Einspruch beim Finanzamt kann eine Entscheidung der Finanzbehörden durchaus zurechtrücken. Es gibt keinen Grund, diese Chance nicht zu nutzen.

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Wir prüfen Erfolgsaussichten, Risiken und die passende Strategie – und führen das Verfahren sachlich, konsequent und mit Blick auf eine praktikable Lösung.

Prozessführung vor dem Finanzgericht

Idealerweise lässt sich eine Streitigkeit mit dem Finanzamt im Rechtsbehelfsverfahren lösen. Nicht immer gelingt das. Wenn eine gerichtliche Klärung erforderlich ist, vertreten wir Sie im finanzgerichtlichen Verfahren – in der Hauptsache ebenso wie im Eilrechtsschutz.

Das Finanzgericht wird insbesondere dann wichtig, wenn Zeitdruck entsteht: Etwa wenn das Finanzamt trotz laufendem Einspruch vollstrecken will und eine Aussetzung der Vollziehung erforderlich ist. Eilverfahren verlangen eine präzise Darstellung – denn Zeitdruck ersetzt keine Begründung.

Im Finanzgerichtsprozess können Details über den Ausgang entscheiden: richtige Anträge, Fristen, vollständiger Sachvortrag und belastbare Nachweise. Eine strukturierte Prozessführung ist deshalb kein reine Formalie, sondern Teil der Strategie.

Am Finanzgericht können kleine Verfahrensfehler große Konsequenzen haben.

Das Finanzamt prüft? Mit Vorbereitung behalten Sie die Kontrolle

Die Ankündigung einer Prüfung ist selten angenehm. Gleichzeitig gilt: Mit guter Vorbereitung lässt sich eine Prüfung häufig deutlich besser steuern. Ziel ist, Abläufe zu ordnen, Unterlagen sauber bereitzuhalten und strittige Punkte frühzeitig zu erkennen – bevor sie sich „nebenbei“ verfestigen.

Mehrergebnisse entstehen in der Praxis nicht nur durch Fehler, sondern auch durch unterschiedliche Bewertungen. Schon dann kann es zu geänderten Bescheiden, Hinzuschätzungen oder Nachforderungen kommen. Umso wichtiger ist eine klare Kommunikationslinie: Wer spricht mit dem Prüfer? Welche Unterlagen werden wann und in welcher Form herausgegeben? Was wird dokumentiert? Wer gibt Auskünfte – und zu welchem Punkt?

Gerade wenn sich Risiken abzeichnen – etwa durch ungeklärte Sachverhalte oder mögliche Pflichtverletzungen – sollte frühzeitig geprüft werden, welche Schritte rechtlich sinnvoll sind.


Außenprüfung (Betriebsprüfung)

Eine Außenprüfung wird in der Regel durch eine Prüfungsanordnung angekündigt. Darin werden Prüfungsumfang und Prüfungszeitraum festgelegt. Sinnvoll ist es, die Prüfung frühzeitig vorzubereiten und das Vorgehen mit Ihrer Steuerberatung abzustimmen – organisatorisch und inhaltlich.

Während der Prüfung geht es nicht nur um Unterlagen, sondern um Einordnung. Viele Punkte lassen sich durch eine saubere Darstellung, passende Nachweise und eine klare Linie früh klären. Über das Ergebnis ist grundsätzlich eine Schlussbesprechung abzuhalten (mit Ausnahmen, etwa wenn sich keine Änderungen ergeben oder darauf verzichtet wird). Im Anschluss erstellt die Finanzverwaltung einen Prüfungsbericht, in dem die für die Besteuerung erheblichen Feststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dargestellt werden.

Betriebsprüfer sind erfahrungsgemäß für sachliche und gut begründete Einwände offen – jedenfalls dann, wenn Unterlagen und Argumentation stimmen. Wer frühzeitig dokumentiert und argumentiert, kann Nachforderungen häufig begrenzen oder zumindest klar eingrenzen, worüber gestritten wird. Und wenn ein geänderter Bescheid ergeht, ist die Grundlage für ein Rechtsbehelfsverfahren bereits sauber gelegt.

Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung. Sie dient der zeitnahen Aufklärung umsatzsteuerlich erheblicher Sachverhalte. Amtsträger dürfen hierfür während der Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsräume betreten und – soweit erforderlich – Einsicht in umsatzsteuerrelevante Unterlagen und Daten verlangen. Sobald es um nicht öffentlich zugängliche Räume, um die Vorlage von Unterlagen oder um Auskünfte geht, müssen sich die Prüfer ausweisen.

Wichtig ist: Mitwirkungspflichten bestehen – aber es kommt auf den richtigen Rahmen an. Eine Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Durchsuchung. Gleichzeitig können Feststellungen unter bestimmten Voraussetzungen auch für andere Steuerarten verwertet werden. Umso mehr kommt es auf ein geordnetes Vorgehen an: Zuständigkeiten klären, Unterlagen strukturiert bereitstellen, Vorgänge dokumentieren und bei Unsicherheiten frühzeitig rechtliche Unterstützung hinzuziehen.

Wenn die Feststellungen Anlass geben, kann die Nachschau ohne vorherige Prüfungsanordnung in eine Außenprüfung übergehen; auf den Übergang ist schriftlich hinzuweisen. In der Praxis bedeutet das regelmäßig eine auf die Umsatzsteuer konzentrierte Außenprüfung (Umsatzsteuer-Sonderprüfung). Gerade diese Schnittstelle ist strategisch sensibel – weil sie darüber entscheidet, wie weit eine Prüfung reicht und welche Themen vertieft werden.

Lohnsteuer-Nachschau

Auch die Lohnsteuer-Nachschau erfolgt ohne Ankündigung und dient der zeitnahen Kontrolle, ob Lohnsteuer ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt wird. Sie findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt – in Betrieben mit abendlichen Öffnungszeiten also gegebenenfalls auch am Abend.

Im Rahmen der Nachschau sind die lohnsteuerlich relevanten Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, soweit dies zur Aufklärung erforderlich ist. Typische Streitpunkte betreffen in der Praxis z. B. die Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen, Sachbezüge, Reisekosten, Bewirtung, Zuschläge oder Geschäftsführer-/Gesellschafterthemen – je nach Branche und Aufbau des Unternehmens.

Geben die Feststellungen Anlass, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung in eine Lohnsteuer-Außenprüfung übergegangen werden; auf den Übergang ist schriftlich hinzuweisen. Wenn eine Lohnsteuer-Nachschau bei Ihnen stattfindet oder stattgefunden hat, ist eine zeitnahe rechtliche Einordnung sinnvoll – insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen und Folgemaßnahmen.

Kassen-Nachschau

Die Kassen-Nachschau ist seit 2018 ein eigenständiges, unangekündigtes Prüfungsinstrument. Sie dient der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und – bei elektronischen Systemen – auch des ordnungsgemäßen Einsatzes des Aufzeichnungssystems. Amtsträger dürfen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsräume betreten und Einsicht in Kassenaufzeichnungen sowie in für die Kassenführung relevante Organisationsunterlagen verlangen. Auch ein Kassensturz (Soll-Ist-Abgleich) kann im Einzelfall verlangt werden.

Auch hier gilt: Die Kassen-Nachschau ist keine Durchsuchung – sie ist aber eine Prüfungssituation mit Mitwirkungspflichten. Entscheidend ist deshalb ein kontrolliertes Vorgehen: Ausweis verlangen, Zuständigkeiten klären, Unterlagen im geforderten Umfang bereitstellen und das Geschehen dokumentieren. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und Risiken frühzeitig eingrenzen.

Wenn die Feststellungen Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zur Außenprüfung übergegangen werden; auch hier ist auf den Übergang schriftlich hinzuweisen. Wer frühzeitig reagiert, kann häufig verhindern, dass sich aus einzelnen Punkten ein umfassender Konflikt entwickelt.

Ihre Ansprechpartner im Steuerrecht

Dr. Tobias Mayer, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Tobias Mayer - Anwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsrecht

Benedikt Perlet, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner
Benedikt Perlet - Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Laura Thoma

Rechtsanwältin
Laura Thoma - Anwältin für Gesellschafts- & Steuerrecht

Franziska Gehentges, LL.M.

Rechtsanwältin
Franziska Gehentges - Anwältin für Gesellschafts- & Steuerrecht

Katja Schmid

Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Katja Schmid - Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

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