Behörden und Verwaltungsgericht
Kommunikation mit Behörden und Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
Wir vertreten unsere Mandanten in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Behörden und vor dem Verwaltungsgericht. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Kommunikation mit Behörden im laufenden Verwaltungsverfahren. Gerade nach Zugang eines Anhörungsschreibens ist eine frühzeitige und sorgfältige rechtliche Prüfung regelmäßig entscheidend. In dieser Phase kommt es darauf an, den Sachverhalt rechtlich präzise einzuordnen, gegenüber der Behörde klar und überzeugend vorzutragen und frühzeitig auf eine sachgerechte Entscheidung hinzuwirken. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten dabei strukturiert, fundiert und mit dem erforderlichen Nachdruck. Ziel ist es, bereits im behördlichen Verfahren auf eine rechtlich tragfähige und interessengerechte Lösung hinzuwirken und unnötige Eskalationen möglichst zu vermeiden.
Erfordert das Verwaltungsverfahren eine gerichtliche Klärung, vertreten wir unsere Mandanten vor dem Verwaltungsgericht mit der gleichen Sorgfalt und Entschlossenheit. Das gilt nicht nur bei belastenden Bescheiden, gegen die innerhalb der geltenden Fristen die statthaften Rechtsbehelfe eingelegt werden müssen, sondern auch dann, wenn ein beantragter Verwaltungsakt abgelehnt oder nicht erlassen wird oder ein Rechtsverhältnis gerichtlich geklärt werden soll. Wir vertreten unsere Mandanten vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz und begleiten sie auch in weiteren Instanzen. Dabei arbeiten wir die rechtlich maßgeblichen Gesichtspunkte präzise heraus, bewerten die Erfolgsaussichten realistisch und entwickeln eine prozessuale Strategie, die sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Interessen unserer Mandanten in den Blick nimmt. Ziel unserer Tätigkeit ist es, tragfähige Lösungen zu erreichen und die Interessen unserer Mandanten effektiv durchzusetzen.
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