Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen? Vermeiden Sie folgenschwere Fehler

Durchsuchung von Wohn- & Geschäftsräumen - Häufige Fehler

Als Strafverteidiger und Rechtsanwalt bin ich immer wieder damit konfrontiert, dass Mandanten sich durch ihr Verhalten während einer Durchsuchung selbst sehr geschadet haben. Das passiert besonders dann, wenn man noch nie in dieser Situation war und damit emotional überfordert ist. Zu Durchsuchungsmaßnahmen kommt es schließlich nicht nur im Umfeld der organisierten Kriminalität. Schon der Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit kann reichen.

Durch bestimmte Verhaltensweisen macht man sich bei einer Durchsuchung oder Beschlagnahme angreifbar und sorgt im schlimmsten Fall für zusätzliche Anklagepunkte. Dagegen genügen einige Grundregeln, um Eigentore zu vermeiden. Ob es man es mit Beamten der Steuerfahndung, der Zollfahndung, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder der Kriminalpolizei zu tun hat, ist dabei grundsätzlich gleichgültig.

Der folgende Überblick fasst die wichtigsten Fehler zusammen.

Fehler: Sie verlieren die Fassung, leisten Widerstand oder wollen die Durchsuchung verhindern

Natürlich ist es verständlich, dass man bestürzt reagiert, wenn einem Steuerfahnder oder Kripo-Beamte einen Durchsuchungsbeschluss präsentieren. Die Situation ist sehr belastend: Fahnder strömen in die Geschäftsräume und stellen alles auf den Kopf. Sie selbst sind vor Mitarbeitern und Kunden bloßgestellt und nicht mehr Herr im eigenen Haus. Noch viel schlimmer ist eine Durchsuchung zu Hause, bei der die Beamten im Privatleben wühlen.

Trotzdem: Bleiben Sie ruhig! Im Durchsuchungsbeschluss steht, welche Räumlichkeiten durchsucht werden dürfen. Selbst wenn die Beamten dies überschreiten oder gleich ganz ohne Durchsuchungsbeschluss aktiv werden (etwa mit der Begründung „Gefahr im Verzug“), sollten Sie keinen physischen Widerstand leisten. Beschränken Sie sich darauf, klar und deutlich Widerspruch zu formulieren, möglichst vor Zeugen.

Sie riskieren eine vorläufige Festnahme, wenn Sie sich der Durchsuchung in den Weg stellen Eine Straftat begehen Sie vermutlich ebenfalls (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB). Auch bei Beleidigungen müssen Sie mit einer Anzeige rechnen. Außerdem wächst dann erfahrungsgemäß die Motivation der Beamten, sich Ihre Räume wirklich gründlich vorzunehmen.

Fehler: Sie rufen nicht sofort einen Rechtsanwalt an

Wenn eine Durchsuchung stattfindet, ist die Lage eskaliert. Dann brauchen Sie schnell einen Strafverteidiger. Ihr Anwalt kann Ihnen schon am Telefon wichtige Verhaltenstipps geben. Vielleicht können Sie das Telefon auch an den leitenden Beamten weitergeben.

Sie erreichen Rechtsanwalt Mayer unter 0941 2809 480 und 0170 44 11 444

Später wird er Akteneinsicht nehmen, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung überprüfen und dafür sorgen, dass sichergestellte oder beschlagnahmte Rechner, Unterlagen und Objekte möglichst bald wieder bei Ihnen sind.

Teilen Sie den Beamten gegebenenfalls mit, dass Ihr Anwalt kommt. Manchmal warten die Ermittler bis zu dessen Eintreffen. Selbst wenn sie nicht so kooperativ sind: Am Anruf hindern darf man Sie nicht. Sie haben das Recht, auch während der Durchsuchung zu telefonieren.

Fehler: Sie sprechen zuerst mit den Ermittlern und erst danach mit Ihrem Anwalt

Wenn Sie Beschuldigter sind, lautet einer der wichtigsten Grundsätze: Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie es! Machen Sie Angaben zu Ihrer Person, fragen Sie nach dem Durchsuchungsbeschluss, aber verweigern Sie jede Aussage zum Tatvorwurf bzw. zur Sache, bis Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Das ist Ihr gutes Recht.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, gibt es auch keinen Smalltalk. Jeder Satz von Ihnen kann sich später in einem Protokoll wiederfinden.

Fehler: Sie geben von sich aus Dokumente oder Gegenstände heraus

In dem allermeisten Fällen suchen die Ermittler etwas ganz Konkretes. Einen Durchsuchungsbeschluss „nur mal so zum Schauen“ gibt es ohnehin nicht.

Im Einzelfall kann es Sinn machen, die Ermittler direkt darauf hinzuweisen, wo sich das Gesuchte befindet, falls man sich im Gegenzug das Durchwühlen von Büro oder Wohnung erspart. Wohlgemerkt: Im Einzelfall, denn dann kann man die Mitnahme später nicht mehr anfechten. Diese Entscheidung und die Kommunikation mit den Beamten sollten Sie Ihrem Anwalt überlassen.

Für Sie gilt: Händigen Sie den Ermittlern ohne Rücksprache mit dem Anwalt keine Gegenständen oder Unterlagen freiwillig aus. Verweisen Sie darauf, dass diese beschlagnahmt werden müssen.

Fehler: Sie versuchen Gegenstände oder Dokumente verschwinden zu lassen oder Zeugen zu beeinflussen

Üble Folgen hat es, wenn man Sie beim Wegschaffen oder Vernichten von Papieren, Dateien oder Gegenständen erwischt. Dann droht ganz schnell ein Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr und damit Untersuchungshaft. (Meistens ist dazu allerdings auch gar keine Gelegenheit.)

Das Gleiche gilt für den Versuch, anwesende Zeugen zu einer bestimmten Aussage zu nötigen oder einzuschüchtern.

Fehler: Sie bereiten Mitarbeiter oder Familienangehörige nicht auf eine mögliche Durchsuchung vor

Wenn es zu einer Durchsuchung kommen könnte, sollten Sie wichtige Mitarbeiter bzw. Ihre Angehörigen vorher darauf vorbereiten.

Ihre Familienangehörigen dürfen zu Fragen der Ermittler generell schweigen, wenn Sie Beschuldigter sind. Das gilt auch für Verlobte und geschiedene Ehepartner. Sie können sie nicht zwingen, den Mund zu halten, aber Sie können auf die Möglichkeit hinweisen. Und das geht besser vor als während der Durchsuchung.

Fehler: Sie sammlen nicht möglichst viele Informationen

Es gibt noch einige weitere Tipps, mit denen Sie unter Umständen Boden gutmachen und wichtige Informationen für Ihren Verteidiger sammeln, falls dieser nicht oder noch nicht vor Ort ist.

  • Lassen Sie sich in jedem Fall den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Häufig wird Ihnen eine Kopie ausgehändigt. Wenn nicht, haben Sie das Recht, eine Kopie anzufertigen oder den Beschluss zu fotografieren.
  • Bestehen Sie darauf, dass bei der Durchsuchung ein Zeuge zugegen ist – eine Mitarbeiterin oder ein Freund, beispielsweise.
  • Halten Sie fest, wer die Durchsuchung vornimmt: Lassen Sie sich den Dienstausweis des leitenden Beamten zeigen und notieren Sie sich den Namen.
  • Bestehen Sie auf einer vollständigen Liste der Gegenstände, die die Beamten mitnehmen.

Fazit

Im Fadenkreuz eines Ermittlungsverfahrens ist man schneller als gedacht. Ohne guten Strafverteidiger überlassen Sie Ihr Schicksal dabei dem Zufall. Wenn Sie dagegen sofort – und zwar wirklich so früh wie möglich – einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihre Seite holen, machen Sie schon sehr viel richtig.

Fragen und Antworten

Diese Fragen aus unserem FAQ passen zum Thema.