Privates und öffentliches Baurecht
Privates Baurecht
Das private Baurecht umfasst alle Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten am Bau, z.B. Bauherr, Bauunternehmer, Architekt, Handwerker, Bauträger, Generalunternehmer usw.
In den seltensten Fällen läuft ein Bauvorhaben völlig reibungslos ab. Eine frühzeitige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt ist daher ratsam.
Im privaten Baurecht beraten die Experten von BMS Rechtsanwälte insbesondere zu folgenden Gebieten:
- Bauvertragsrecht
(Prüfung und Erstellung von Bauverträgen, VOB/B) - Baumängel
(Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen u.a.) - Werklohnansprüche
(Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, Abwehr von unberechtigten Forderungen) - Architektenrecht (Architektenvertrag und Architektenhonorar)
- Grundstück- und Immobilienrecht u.a.
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht umfasst alle Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Staat im Bereich des Bauens (siehe auch Rechtsgebiet Verwaltungsrecht).
Bei nahezu jedem Bauvorhaben spielen behördliche Entscheidungen eine Rolle, z.B. die Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Im öffentlichen Baurecht beraten die Experten von BMS Rechtsanwälte zu folgenden Gebieten:
- Baugenehmigung
- Bauplanungsrecht (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan u.a.)
- Bauordnungsrecht (Baugestaltung, Brandschutz u.a.)
- Bauaufsichtliche Maßnahmen (Baueinstellung, Baubeseitigung, Nutzungsuntersagung u.a.)
- Nachbarschutz (Abstandsflächen, Nachbarunterschrift u.a.)
- u.a.
In allen Fragen des privaten wie öffentlichen Baurechts ist Rechtsanwalt Fabian Seidel der richtige Ansprechpartner. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht und bildet sich auf diesem Gebiet regelmäßig fort.
Häufige Fragen zu diesem Rechtsgebiet.