1. Influencer – Wer ist betroffen?
Ein Influencer oder Content Creator ist im Grunde jemand, der auf Social Media eine bedeutende Anzahl von Followern hat und dadurch Einfluss ausüben kann. Die Arbeitsweise von Influencern ist ziemlich vielfältig und reicht von der Promotion von Produkten und Dienstleistungen bis hin zur Verbreitung von Ideen und Inspiration. Blogger sind auch Teil dieses Spektrums, da sie über ihre Gedanken und Erfahrungen in längeren Texten auf ihren eigenen Websites schreiben.
Content Creator können auf einer Vielzahl von Plattformen aktiv sein, darunter
- YouTube
- TikTok
- Podcasts
- eigene Blogs
So verdienen Influencer ihr Geld
Influencer verdienen Geld oft durch Partnerschaften mit Marken und Unternehmen. Dabei hat die Art der Einnahmequelle Auswirkungen auf ihre steuerliche Behandlung:
- Markenkooperationen und Werbung: Influencer arbeiten mit Marken zusammen, um deren Produkte oder Dienstleistungen zu fördern. Dazu nutzt der Influencer seine Reichweite in den sozialen Medien, um das Produkt oder die Dienstleistung direkt zu bewerben oder anderweitig die Botschaft der Marke zu verbreiten Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung unterschiedlich, zum Beispiel durch einmalige Zahlungen, kostenlose Produkte oder Provisionen basierend auf Verkäufen oder Klicks.
- Affiliate–Marketing: Influencer können Affiliate-Links verwenden, um Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen. Wenn ihre Follower über diese Links einkaufen, erhalten die Influencer eine Provision.
- Eigenprodukte oder Dienstleistungen: Einige Influencer entwickeln ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen, wie zum Beispiel Merchandise, Online-Kurse oder Beratungsleistungen, und verkaufen diese an ihre Follower.
- Sponsoring: Influencer können von Unternehmen gesponsert werden, um an Veranstaltungen teilzunehmen, Produkte zu testen oder Reisen zu unternehmen. Diese Unternehmen bieten oft eine Vergütung sowie kostenlose Produkte oder Erlebnisse. Die Abgrenzung zur Markenkooperation und Werbung ist fließend. Der Fokus liegt beim Sponsoring mehr darauf, die Marke allgemein zu fördern und die Verbindung zwischen dem Influencer und der Marke zu stärken.
- Donations: Zuschauer oder Follower zahlen an den Content Creator eine freiwillige Geldspende.
- Werbung auf Plattformen: Influencer können auch durch Werbung auf ihren Social-Media-Kanälen oder Websites Einnahmen erzielen, zum Beispiel durch Anzeigen, die in ihren Videos oder Blogbeiträgen geschaltet werden.
Wann wird aus dem Hobby ein (Neben-)Beruf?
Es ist nicht immer eindeutig, wann aus einem Hobby eine berufliche Tätigkeit wird. Doch sobald die Anzahl der Follower wächst oder die ersten Kooperationsanfragen eintreffen, sollten Influencer aktiv werden.
<blockquote class="quote-icon achtung">Wer regelmäßig als Content Creator agiert und dabei Einnahmen erzielt, wird steuerlich als Gewerbetreibender betrachtet. Es genügt dafür bereits die Absicht, Gewinn zu erzielen. Dies ist der Fall, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen oder Gewinne das klare Ziel sind.</blockquote>
Als Folge davon müssen Influencer beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden, normalerweise am Wohnsitz. Sollte diese Anzeige unterlassen werden, kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld drohen.
<blockquote class="quote-icon info">Praxishinweis: Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, muss der Influencer auch ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung sollte vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.</blockquote>
2. Welche Steuern müssen gezahlt werden?
Natürlich gibt es kein besonderes Steuerrecht für Influencer, es gelten vielmehr die allgemeinen Grundsätze. Diese sollten Influencer kennen, um sich vor Strafen bei Verstößen dagegen zu schützen.
In Deutschland ist jeder, der hier einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit seinem gesamten Einkommen einkommenssteuerpflichtig. Das Finanzamt betrachtet die Tätigkeit eines Influencers in der Regel als gewerblich, daher ist die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung zusätzlich zur Einkommensteuererklärung erforderlich.
In einigen Fällen müssen Influencer auch Umsatzsteuer zahlen, insbesondere wenn sie als Unternehmer agieren. Es ist ratsam, einen Steuerberater oder einen Anwalt für Steuerrecht hinzuzuziehen, um die steuerlichen Verpflichtungen genau zu verstehen und zu erfüllen.
1. Einkommenssteuer
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unterliegen der Einkommenssteuer gemäß § 18 Einkommenssteuergesetz (EstG); und zwar unabhängig davon, ob diese als Freiberufler oder als Gewerbetreibender erzielt wurden. Die Unterscheidung, ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, ist entscheidend dafür, ob neben der Einkommenssteuer auf Gewerbesteuer gezahlt werden muss.
Sobald die Einnahmen eines Jahres den Grundfreibetrag überschreiten, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
<blockquote class="quote-icon info">Tipp: Es sollte von Anfang an eine genaue Buchführung über Einnahmen und Ausgaben geführt werden, auch wenn zunächst kein Gewinn erzielt werden.</blockquote>
2. Gewerbesteuer
Influencer, die Einnahmen aus gewerblichen Tätigkeiten erzielen, sind potenziell gewerbesteuerpflichtig gemäß § 7 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und § 15 EStG. Aus Einkünften aus freiberuflichen Tätigkeiten müssen hingegen keine Gewerbesteuern gezahlt werden.
<blockquote class="quote-icon para">Gewerbliche Tätigkeit: Eine gewerbliche Tätigkeit besteht bei jeglicher Art von geschäftlichen Aktivitäten im allgemeinen Wirtschaftsverkehr, die darauf abzielen, regelmäßig Einkommen zu erzielen. </blockquote>
<blockquote class="quote-icon para">Freiberufliche Tätigkeit: Eine freiberufliche Tätigkeit liegt vor bei jeder wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen oder erziehenden Tätigkeit höherer Art, die selbstständig und unabhängig ausgeübt wird.</blockquote>
Je nach Art des Contents, den ein Content Creator erstellt, kann die Tätigkeit als künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit betrachtet werden. Abhängig von der Präsentationsform kann sogar die Produktvorstellung und -platzierung als freiberuflich gelten. Dazu muss die Art der Präsentation des Produkts allerdings über bloße Werbung hinausgehen und eine eigenständige künstlerische oder gestalterische Qualität aufweisen. Dies dürfte eher die Ausnahme sein.
Typischerweise werden Einnahmen aus bestimmten Influencer-Aktivitäten, wie gesponserten Beiträgen, Affiliate-Marketing und dem Verkauf eigener Produkte eher als gewerbliche Einkünfte betrachtet. Das gleiche gilt für Einnahmen aus gesponsorten Beiträgen und den Verkauf eigener Produkte. In solchen Fällen kann der Influencer zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet sein, wenn die Einkünfte den Gewerbesteuerfreibetrag übersteigen. Der Gewinn aus der Influencer-Tätigkeit wird mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt.
<blockquote class="quote-icon achtung">Achtung: Die Gewerbesteuer ist je nach Gemeinde unterschiedlich und es gibt spezielle Regelungen und Freibeträge, die für Kleingewerbetreibende gelten können.</blockquote>
3. Umsatzsteuer
Influencer, die regelmäßig Einnahmen erzielen, gelten als Unternehmer und sind daher umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt grundsätzlich sowohl für gewerbliche als auch freiberufliche Tätigkeiten. Sie müssen jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben, unabhängig von der Höhe ihres Gewinns.
Eine Ausnahme besteht für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, die keine Umsatzsteuer zahlen müssen.
<blockquote class="quote-icon info">Praxishinweis: Selbstständige, deren Umsatz im vergangenen Jahr unterhalb von 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegt, dürfen die Kleinunternehmerregelung anwenden und müssen keine Umsatzsteuer abführen.</blockquote>
Für diejenigen, die Umsatzsteuer zahlen müssen (in der Regel 19 %), besteht die Möglichkeit, sich die Vorsteuer aus Rechnungen ihrer Geschäftspartner erstatten zu lassen. Dafür müssen sie jedoch (je nach Umsatz) monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen.
3. Müssen auch Geschenke und Gratisprodukte versteuert werden?
Das deutsche Steuerrecht legt einen strengen Maßstab für den Begriff des zu versteuernden Einkommens fest. Jegliche Einnahmen, unabhängig von ihrem Ursprung, müssen dem deutschen Finanzamt gemeldet werden. Dies umfasst sämtliche Vermögenswerte in Form von Geld oder geldwertigen Gütern, die ein YouTuber, Blogger oder anderer Influencer im Rahmen seiner Tätigkeit erhält. Dazu gehören auch kostenlose Hotel- und Restaurantbesuche, Gratisprodukte, Gutscheine und sonstige Sachbezüge. Diese sind als Einnahmen und nicht als Geschenke anzusehen.
<blockquote class="quote-icon achtung">Merke: Auch Gratisprodukte, kostenlose Hotel- und Restaurantbezüge, Gutscheine und Sachbezüge sind als Einnahmen anzusehen und müssen versteuert werden.</blockquote>
Wann sind Produkte und Hotelbesuche nur Geschenke?
Produkte und Hotelbesuche sind nur dann als reine Geschenke zu klassifizieren, wenn sie unentgeltlich an Content Creator gegeben werden und diese dafür keine Gegenleistung erbringen muss. Wenn ein Influencer von einem Unternehmen zum Beispiel ein Outfit erhält, um es in einem Instagram Beitrag zu tragen, dann stellt das ein Entgelt dar und ist mit dem Marktpreis als Einnahme anzusetzen. Das gleiche gilt für Ernährungsprodukte, Supplements, Kosmetik und auch Hotelübernachtungen, die der Influencer in seinen Postings platziert oder über die er berichtet.
<blockquote class="quote-icon info">Praxistipp: Da der Wert der Geschenke nicht immer einfach zu bestimmen ist, empfiehlt es sich, online zu nach dem Verkaufspreis zu recherchieren und diesen zu dokumentieren.</blockquote>
Gibt es auch Ausnahmen, in denen keine Steuer anfällt?
Eine Versteuerung von Produkten ist in folgenden Situationen nicht erforderlich:
- Der Influencer erhält Werbeprodukte, die er zurücksendet, ohne sie genutzt oder konsumiert zu haben.
- Der Influencer erhält Produkte, die er direkt nach der Verwendung für einen Beitrag zum Beispiel durch eine Verlosung verschenkt. In diesem Fall fällt zwar auf das Produkt selbst keine Steuer an. Indirekte Einnahmen – z.B. Werbeeinahmen durch viele Klicks – müssen allerdings versteuert werden.
- Der Influencer erhält ein Produkt zum Testen und schickt es anschließend zurück. In diesem Fall verbleibt kein wirtschaftlicher Wert bei ihm.
- Der Influencer erhält reine Werbe- und Streuartikel mit einem Wert unter 10,00 Euro (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015, „Sachzuwendungen“)
- Das Unternehmen, das als Werbepartner Waren an den Influencer sendet, versteuert diese pauschal. Bekommt der Influencer mehrere pauschal versteuerte Produkte in einem Wirtschaftsjahr, darf der Gesamtwert 10.000 Euro nicht überschreiten.
4. Welche strafrechtlichen Gefahren bestehen für Influencer?
Wenn Influencer gegen ihre steuerrechtlichen Pflichten verstoßen – z.B. indem sie ihre Einnahmen nicht ordnungsgemäß angeben und entsprechende Steuern zahlen – kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Steuernachzahlungen, Strafen oder Bußgeldern.
Wann liegt eine strafbare Steuerhinterziehung vor?
Eine strafbare Steuerhinterziehung begeht ein Influencer beispielsweise dann, wenn er keine Steuerklärung abgibt oder einzelne Einnahmen nicht (vollständig) aufführt. Dies gilt unabhängig von der Art der Steuer.
<blockquote class="quote-icon achtung">Merke: Irrtümer über das Ausmaß der Steuerpflicht führen nur ganz ausnahmsweise zu einer Verhinderung der Strafbarkeit. Der Irrtum muss unvermeidbar oder entschuldbar sein.</blockquote>
Unwissenheit oder mangelnde Sorgfalt gelten nicht als Entschuldigungen für Fehler bei der Steuererklärung. Das Rechtssystem erwartet, dass sich jeder über seine steuerlichen Verpflichtungen informiert und diese entsprechend erfüllt.
<blockquote class="quote-icon achtung">Wie heißt es so schön? Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</blockquote>
Macht sich auch ein minderjähriger Influencer strafbar?
Einige Social Media Stars sind noch minderjährig, wenn sie relevante Einnahmen erzielen. Aus dem Hobby neben der Schule wird ein lukratives Business.
Dennoch besteht auch hier ein strafrechtliches Risiko: Gemäß § 369 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) gelten für Steuerstraftaten die allgemeinen Gesetze des Strafgesetzbuches (StGB). Folglich gilt der allgemeine Grundsatz des § 19 StGB, wonach die Schuldfähigkeit im Allgemeinen ab dem 14. Lebensjahr gegeben ist.
- Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (gemäß 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetze (JGG)) sind jedoch nur strafrechtlich verantwortlich, wenn sie nach ihrer moralischen und geistigen Entwicklung in der Lage sind, das Unrecht der Tat zu erkennen und danach zu handeln (§ 3 Satz 1 JGG).
- Einschränkungen bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis 20 Jahren müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Wie ermitteln die Finanzbehörden Steuerhinterziehung von Influencern?
Prominente Influencer oder solche, mit einer großen Followerschaft, stehen oft im Rampenlicht. Teilweise sind hohe Einnahmen öffentlich bekannt. Aber auch ohne diese Informationen ist es aufgrund der öffentlich zugänglichen Profile auf Instagram, YouTube etc. für Finanzbehörden sehr leicht nachzuvollziehen, für welche Produkte der Influencer wann geworben hat.
Insbesondere, wenn die Anzahl der Follower eine kritische Größe überschritten hat, ist damit zu rechnen, dass der Influencer für Werbung oder Verwendung der Waren eine Gegenleistung erhalten hat. Das reicht für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht als Grundlage für die Eröffnung eines Strafverfahrens aus.
Neben der hohen Sichtbarkeit auf den Social Media Plattformen kommen weitere Möglichkeiten in Betracht, wie Finanzbehörden auf Steuerhinterziehungen durch Influencer aufmerksam werden:
- Tipps und Hinweise durch Dritte, z.B. (enttäuschte) Kunden, Geschäftspartner oder Follower
- Stichprobenprüfung
- Hinweise, die sich bei der Prüfung von Geschäftspartnern ergeben. Vor allem Marketing-Agenturen arbeiten oft mit zahlreichen Influencern zusammen und deren Prüfung erlaubt wertvolle Hinweise auf die Aktivitäten der von ihnen betreuten Influencer.
- Informationsgewinn durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, wonach Plattformbetreiber verpflichtet werden, verschieden Informationen über Einnahmen ihrer Nutzer an die Finanzbehörden zu übermitteln.
<blockquote class="quote-icon info">Praxishinweis: Die Finanzbehörden können Betriebs- oder Außenprüfungen sowie eine Umsatzsteuer-Nachschau bei Influencern durchführen, wenn sie den Verdacht haben, dass steuerliche Vorschriften nicht ordnungsgemäß eingehalten wurden.</blockquote>
Während einer Betriebs- oder Außenprüfung sowie einer Umsatzsteuer-Nachschau bei Influencern überprüfen die Finanzbehörden die Geschäftsunterlagen, Buchhaltungsdaten und andere relevante Dokumente. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Einnahmen und Ausgaben korrekt erfasst und steuerliche Verpflichtungen erfüllt werden. Durch Interviews und Befragungen können zusätzliche Informationen erhalten werden. Die Ergebnisse der Prüfung können zu Nachzahlungen, Strafen oder anderen Konsequenzen führen, abhängig von eventuellen Unregelmäßigkeiten oder Verstößen gegen steuerliche Vorschriften.
Wie wird die Steuerhinterziehung bestraft?
Die Folgen einer Steuerhinterziehung können die Existenz eines Influencers gefährden. Neben der Nachzahlung der nicht abgeführten Steuern zuzüglich Zinsen und Säumniszuschlägen, droht die Verurteilung wegen möglichen Steuerstraftaten.
Für Steuerhinterziehung droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen nach § 370 Abs. 3 AO sogar bis zu zehn Jahren, oder eine Geldstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt beispielsweise bei einer hinterzogenen Steuersumme von mehr als 50.000 Euro vor. Auch ohne Vorsatz kann die Steuerverkürzung strafbar sein. Bei grober Fahrlässigkeit handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit, trotzdem kommt eine Geldbuße wegen leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) in Betracht.
Wann verjährt die Steuerhinterziehung?
Hier muss unterschieden werden zwischen
- Steuerlicher Zahlungsverjährung und
- Strafverfolgungsverjährung.
<blockquote class="quote-icon kalender">Die steuerliche Zahlungsverjährung regelt, wie lange die hinterzogene Steuer nachgefordert werden kann.
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich fünf und verlängert sich im Falle von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten auf zehn Jahre. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist (§§ 228, 229 AO).</blockquote>
<blockquote class="quote-icon kalender">Die Strafverfolgungsverjährung regelt, wie lange der Influencer für eine Steuerstraftat bestraft werden kann.
Die Strafverfolgungsverjährung bei der einfachen Steuerhinterziehung beträgt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre. Gemäß § 376 Abs. 1 AO beträgt die Strafverfolgungsverjährung in den Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung fünfzehn Jahre.</blockquote>
<blockquote class="quote-icon kalender">Beispiel: Der Influencer gibt für das Jahr 2022 Einnahmen in Höhe von 10.000 Euro bewusst nicht in seiner Steuererklärung an. Am 15.01.2024 werden seine Steuern auf Grundlage seiner falschen Angaben (zu niedrig) festgesetzt.
Da der Influencer eine Steuerhinterziehung begannen hat, indem er seine Annahmen bewusst nicht vollständig angegeben hat, kann die Steuer 10 Jahre lang nachgefordert werden kann. Wenn die Steuerhinterziehung also 2022 begangen wurde, kann die Steuer bis zum Ablauf des Jahres 2032 nachgefordert werden.
Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beginnt erst mit dem Erlass des Steuerbescheids am 15.01.2024. Von diesem Zeitpunkt an läuft die Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung für 5 Jahre. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist am 15. Januar 2029 endet.</blockquote>
Was kann ein Influencer tun, der Steuern hinterzogen hat?
Hier kommt es darauf an, ob die Finanzbehörden bereits auf die Steuerhinterziehung aufmerksam geworden sind:
- Hat das Finanzamt noch keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung, kann eine wirksame Selbstanzeige eine Strafverfolgung wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Steuerverkürzung (gemäß §§ 371 Abs. 1, 378 Abs. 3 AO) verhindern. Damit eine Selbstanzeige jedoch ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet, muss sie vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
- Haben die Finanzbehörden jedoch bereits ihre Ermittlungen aufgenommen, ist es für eine Selbstanzeige zu spät. In diesem Fall sollte der betroffene Steuerzahler umgehend einen Fachanwalt für Steuerecht konsultieren und gegenüber den Finanzbehörden die Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.
5. Wegzug aus Deutschland – Eine Option zur Vermeidung der Steuerpflicht oder strafrechtliches Risiko?
Viele Influencer haben tatsächlich die Flexibilität, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen – sei es Dubai oder ein anderes Land ihrer Wahl. Doch ein solcher Schritt muss sorgfältig abgewogen werden, da er potenziell weitere steuerliche Verpflichtungen nach sich ziehen kann.
Ein Umzug ins Ausland kann als Sitzverlegung des Betriebs des Influencers gedeutet werden. Gemäß § 16 Abs. 3a EStG wird dies als Aufgabe des Betriebs in Deutschland behandelt, was zu einem Aufgabegewinn führen kann, der der Einkommensteuer unterliegt.
Wenn ein Influencer seinen steuerlichen Wohnsitz von Deutschland in ein anderes EU-Land verlegt, kann er gemäß § 36 Abs. 5 EStG einen Antrag stellen, die Steuer auf den Aufgabegewinn in fünf gleichen, zinslosen Jahresraten zu entrichten, sofern der Staat des neuen Wohnortes bei der Beitreibung der Steuer unterstützt.
<blockquote class="quote-icon info">Praxishinweis: Damit die Steuerpflicht in Deutschland auch wirklich entfällt, muss der Wegzug ordentlich und vollständig vollzogen werden. Es darf keine Anknüpfung zur deutschen Steuerpflicht, wie z.B. ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, verbleiben.</blockquote>
Verlegt also ein Influencer seinen Sitz nur zum Schein ins Ausland, hält sich aber weiterhin regelmäßig in Deutschland auf und hat sogar weiterhin einen festen Wohnsitz hier, so entfällt die deutsche Steuerpflicht wohlmöglich nicht. Erfüllt er dann seine steuerlichen Pflichten nicht, kommt eine Strafbarkeit in Betracht.
6. Das Wichtigste auf einen Blick
- Influencer müssen die Einnahmen aus ihren Social Media-Aktivitäten in Deutschland versteuern. Je nach Tätigkeit kommen die Zahlung von Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer in Betracht.
- Auch Gratisgeschenke und kostenlose Reisen gelten als steuerpflichtiges Einkommen.
- Ein Dokumentationspflicht für Werbegeschenke gibt es nicht. Die Dokumentation hilft jedoch bei Nachfragen des Finanzamtes, alle Einnahmen lückenlos zu belegen. Eine einfache Excel-Tabelle genügt.
- Bei Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten drohen Nachzahlungen mit Zinsen und Säumniszuschlägen sowie strafrechtliche Konsequenzen.
- Ein Umzug ins Ausland muss genau geplant werden, um der Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Zudem kann ein steuerpflichtiger Aufgabegewinn in Deutschland anfallen.
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